Geräte- und Anlagensicherheit

Gerätesicherheit ist mehr als das verliehene Testat über die Betriebssicherheit einer Kaffeemaschine, eines Rasenmähers oder anderer elektrischer bzw. mechanischer Geräte. Gerätesicherheit rückt gerade dann zunehmend ins Rampenlicht der Kritik, wenn es um die Sicherheit öffentlicher Einrichtungen, wie Kinderspielplätzen oder Krankenhäusern geht. Veröffentlichungen über Missstände in Presse, Funk und Fernsehen sprechen Bände. Wir führen sachverständige und sachkundige Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen durch.

UNSERE LEISTUNGEN

  • Prüfungen durch Sachkundige, Sachverständige und Befähigte Personen nach § 3, Abs. 1, Nr. 4 BetrSichV, § 2 (7):
  • Brandmelde- und Alarmanlagen
  • Rauchabzugseinrichtungen
  • Feuerlöschanlagen, Feuerlöscher
  • Automatische Schiebetüren in Rettungswegen
  • Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen
  • Schutzvorhänge zwischen Bühnen und Versammlungsräumen
  • Blitzschutzanlagen
  • Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach BGV und VDS gemäß den Forderungen der Sachversicherer
  • Beratung und Unterstützung bei der Anschaffung technischer Anlagen und Betriebsmittel

IHRE VORTEILE
  • Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Personelle Entlastung der technischen Abteilung
  • Weniger Produktionsausfälle
  • Kostenersparnis durch frühzeitige Fehlerbehebung
  • Frühzeitige Feststellung von Gefährdungen für Mitarbeiter und Betrieb
  • Kostenersparnis durch weniger nachträgliche Umbaumaßnahmen an Maschinen und Anlagen durch präventive Berücksichtigung gesetzlicher und sonstiger Anforderungen